Kompetenz(v. lat. competere - zusammentreffen)
bezeichnet die Fähigkeit (psychologisch) und ist juristisch gleichbedeutend mit der Zuständigkeit eines Menschen (oder eines Organs), bestimmte Aufgaben selbständig durchzuführen.
Früher stand die letzte Bedeutung im Vordergrund, etwa: "Da überschreiten Sie ihre Kompetenzen!" - gemeint ist,
dass die Person etwas tut, was ihr aufgrund bestimmter Rahmenbedingungen (nicht) zusteht. Zunehmend rücken
jedoch Qualitäten der Person in den Vordergrund des Verständnisses: "Auf dem Gebiet ist sie sehr kompetent!"
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Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) Freistellungsbescheinigung.pdf 1,04 MB
gültig bis 13.12.2013