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ÜWG Kälte- und Klimatechnik e.V.
Zweck der ÜWG ist die Förderung des Umweltschutzes, insbesondere in Bezug auf das Wasserhaushaltsgesetz. Die ÜWG
ist selbstlos tätig und enthält sich einer jeden, auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichteten Tätigkeit.
Zur Verwirklichung der Zielsetzungen führt die ÜWG bei den beigetretenen Kälte- und Klimafachbetrieben eine
Fremdüberwachung durch.
Die ÜWG verleiht und überwacht bei den angeschlossenen Betrieben die Fachbetriebseignung nach WHG §19 l.
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Qualitätssiegel Kältemittelentsorgung
Die fachgerechte Entsorgung von Kältemitteln aus Kälte- und Klimaanlagen ist eine Umeltschutzmaßnahme,
die das Kälteanlagenbauerhandwerk nach Bekanntwerden des Verhaltens der FCKW-Kältemittel in der
Atmosphäre unverzüglich aufgegriffen und zu einem Thema mit erster Priorität erklärt hat.
Zur Bewältigung dieser umfangreichen Aufgabe haben sich namhafte Institutionen und Verbände durch
Mitarbeit im Beirat oder durch Mitgliedschaft im Verein "Qualitätssiegel Kältemittelentsorgung"
zusammengeschlossen, um auf freiwilliger Basis allen Handwerksfirmen eine objektive kontrollierte
Darstellung als Anerkannter Entsorgungsbetrieb für Kältemittel den Kunden und der Öffentlichkeit zu dokumentieren |
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Die DIN EN 378-4 ("Kälteanlagen und Wärmepumpen") legt unter Punkt 5.1.2 zwingend fest: "Der Eigentümer oder
Betreiber muss sicherstellen, dass die Kälteanlage in zufriedenstellender Weise geprüft, regelmäßig überwacht
und Instandgehalten wird."
Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen (u.a. FCKW-Halon-Verbots-Verordnung,
Einheitsblatt VDMA 24186, Wasserhaushaltsgesetz, usw.) schreiben vor, dass diese Wartungs-
und Instandhaltungsarbeiten nur von besonders ausgebildetem Fachpersonal ausgeführt werden dürfen. |
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